Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

An wen richtet sich das Angebot des Kinder- und Jugendbereichs des JUZE?

Adressaten der Angebote des JUZE sind alle Kinder und Jugendlichen des Gummersbachers Sozialraums im Alter von 7 - 27 Jahren. Die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung oder Handicaps sind für die Teilnahme an den Angeboten ohne Relevanz. Die altersbedingeten Einschränkungen der konkreten Angebote sind jedoch zu berücksichtigen.


Was heisst eigentlich OT und kostet es etwas, wenn ich ins JUZE gehe?

Der Begriff OT meint "Offener Treff" oder "Offene Tür" und ist ein Konzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die OT ist quasi gleich den Öffnungszeiten des JUZE. Hier kann jeder hinkommen und aktiv seine Freizeit gestalten. Grundsätzlich ist dies immer kostenfrei. Ausnahmen bilden teils die Ferienangebote und Ausflüge.


Ist das JUZE am Wochenende geschlossen?

Das JUZE hat laut unseren Öffnungszeiten Samstags von 13:00 Uhr bis 18:00 geöffnet. . Es finden jedoch an durchschnittlich 10 - 15 Wochenenden p.a. interne Veranstaltungen, Betreuerschulungen, Ausflüge, Übernachtungen, Kooperationen außer Haus etc. statt.


Wieso hat die OT in den Ferien geschlossen?

Der überwiegende Teil der Ferienzeit ist gekennzeichnet durch spezielle Ferienangebote, insbesonders in den Sommerferien. Hierfür sind meist Anmeldungen und ein Teilnahmebeitrag nötig. Aufgrund dieser intensiven Projekte ist die OT daher geschlossen. Alle Öffnungszeiten für die Ferien erfahrt ihr aber auf der Startseite oder über unsere Facebookseite.


Praktikum oder Bundesfreiwilligendienst im JUZE? Ist das möglich?

Das JUZE Innenstadt verfügt leider über keine Bundesfreiwilligendienststelle. Alternativ kannst du dich aber im Alten - und Jugendzentrum Berneberg für den Bundesfreiwilligendienst bewerben. Eine Neubesetzung ist in der Regel analog zu den Schuljahren.

Praktika im sozalpädagogischen Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ebenso in allen Einrichtungen möglich.


Darf man im JUZE rauchen?

Gemäß des Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW) ist das JUZE rauchfrei. Dies bezieht sich im Falle der Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe ebenso auf das gesamte Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen, auch Öffnungszeiten. Ausnahmen sind nicht möglich. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist ebenso nicht gestattet.


Kann man das JUZE mieten?

Eine Vermietung der Räumlichkeiten des Jugendbereichs des JUZE ist nur für schulische o.ä. Veranstaltungen vorgesehen. Für private Feierlichkeiten steht das JUZE leider nicht zur Verfügung.